Strafverteidiger | Köln • Düsseldorf • München

Vertraulich. Kompetent. Entschieden.

Dr. Mirko Wolfgang Brill verteidigt Sie im Straf- und Steuerstrafrecht – mit juristischer Präzision, wissenschaftlicher Fundierung und persönlichem Einsatz.

Dr. jur. · Fachpublikationen · Persönliche Mandatsbetreuung

Dr. Mirko Wolfgang Brill - Strafverteidiger Köln, München Düsseldorf

Strafrecht als Spezialgebiet

Ausschließlich Strafrecht und Steuerstrafrecht – kein Allgemeinanwalt

Anwaltliche Verschwiegenheit

Was Sie mir anvertrauen, bleibt zwischen uns – ohne Ausnahme

Wissenschaftliche Tiefe

Promovierter Jurist mit Fachpublikationen – Präzision als Prinzip

Persönlich erreichbar

Sie sprechen mit Dr. Brill – nicht mit einem Mitarbeiter

In welchen Situationen ich verteidige

Wenn aus einer Betriebsprüfung plötzlich ein Ermittlungsverfahren wird.

Meine Mandanten sind Unternehmer, Führungskräfte und Privatpersonen in einer Ausnahmesituation. Sie stehen unter erheblichem Druck – beruflich, persönlich, finanziell. Sie brauchen keine Allgemeinaussagen. Sie brauchen jemanden, der versteht, was auf dem Spiel steht.

„Ich übernehme Mandate persönlich – von der ersten Beratung bis zum Abschluss des Verfahrens.“

Dr. Mirko Wolfgang Brill

01Hausdurchsuchung

Steuerfahndung oder Zoll durchsuchen Ihre Räume. Was Sie jetzt sagen – oder nicht sagen – entscheidet über den weiteren Verlauf des Verfahrens.

02Ermittlungsverfahren

Sie haben Post von Staatsanwaltschaft, Steuerfahndung oder Zoll erhalten. Noch läuft kein Verfahren gegen Sie – aber das kann sich schnell ändern.

03Selbstanzeige

Eine fehlerhafte Selbstanzeige nach § 371 AO entfaltet keine strafbefreiende Wirkung. Das Zeitfenster ist eng – und Vollständigkeit ist Pflicht.

Tätigkeitsbereiche

Konzentrierte Strafverteidigung in drei Kernbereichen

Spezialisierung ist kein Marketingversprechen. Sie entscheidet darüber, wie tief ein Anwalt ein Rechtsgebiet wirklich durchdringt.

Schwerpunkt

Steuerstrafrecht

Wenn die Betriebsprüfung zur Strafverfolgung wird – oder Sie eine Selbstanzeige erwägen, bevor es zu spät ist. Steuerstrafrecht ist mein zentrales Tätigkeitsfeld.

  • Steuerhinterziehung § 370 AO
  • Strafbefreiende Selbstanzeige § 371 AO
  • Steuerfahndung & Durchsuchung
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Schwerpunkt

Zollrecht und Außenwirtschaftsstrafrecht

Exportkontrolle, Embargoverstöße, Zollhinterziehung – ein Rechtsgebiet mit wenig Spezialisten und erheblichen Strafrisiken für Unternehmer und Geschäftsführer.

  • Verstöße gegen AWG & KWKG
  • Embargoverletzungen & Dual-Use
  • Zollhinterziehung & Bannbruch
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Basis

Allgemeines Strafrecht

Betrug, Untreue, Korruption oder Körperverletzung – solide Strafverteidigung für alle Verfahren, die nicht in die steuerlichen Schwerpunkte fallen.

  • Wirtschaftsstrafrecht & Betrug
  • Untreue & Korruptionsdelikte
  • Körperverletzung & Verkehrsdelikte
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Aus der Praxis

Mandate, die zeigen was zählt

Strafverfahren sind keine abstrakten Rechtsfälle – sie treffen Menschen in konkreten Ausnahmesituationen. Die folgenden Mandate zeigen, wie ich in solchen Situationen vorgehe. Alle Fälle sind anonymisiert und berufsrechtlich geprüft.

Fall 01

Steuerstrafrecht

Geschäftsführer, Mittelstand

Steuerfahndung & Durchsuchung

Betriebsprüfung führt zu Steuerfahndung und Durchsuchung der Geschäftsräume. Mandant wendet sich direkt nach Durchsuchung an die Kanzlei. Durch sofortiges Eingreifen konnte die Beschlagnahmung geschäftskritischer Unterlagen abgewendet werden.

Deliktsvorwurf Steuerhinterziehung § 370 AO

Ergebnis Einstellung § 153a StPO

Streitwert Siebenstellig

Verfahrensdauer 14 Monate

„Durch das sofortige Eingreifen von Dr. Brill konnten wir den Schaden erheblich begrenzen.“

Fall 02

Zollstrafrecht

Exportverantwortlicher, Industrieunternehmen

Steuerfahndung & Durchsuchung

Betriebsprüfung führt zu Steuerfahndung und Durchsuchung der Geschäftsräume. Mandant wendet sich direkt nach Durchsuchung an die Kanzlei. Durch sofortiges Eingreifen konnte die Beschlagnahmung geschäftskritischer Unterlagen abgewendet werden.

Deliktsvorwurf Steuerhinterziehung § 370 AO

Ergebnis Einstellung § 153a StPO

Streitwert Siebenstellig

Verfahrensdauer 14 Monate

„Durch das sofortige Eingreifen von Dr. Brill konnten wir den Schaden erheblich begrenzen.“

Fall 03

Allgemeines Strafrecht

Privatperson, leitende Funktion

Steuerfahndung & Durchsuchung

Betriebsprüfung führt zu Steuerfahndung und Durchsuchung der Geschäftsräume. Mandant wendet sich direkt nach Durchsuchung an die Kanzlei. Durch sofortiges Eingreifen konnte die Beschlagnahmung geschäftskritischer Unterlagen abgewendet werden.

Deliktsvorwurf Steuerhinterziehung § 370 AO

Ergebnis Einstellung § 153a StPO

Streitwert Siebenstellig

Verfahrensdauer 14 Monate

„Durch das sofortige Eingreifen von Dr. Brill konnten wir den Schaden erheblich begrenzen.“

Über Dr. Mirko Wolfgang brill

Juristischer Werdegang & akademische Qualifikation

Dr. Mirko Wolfgang Brill hat seinen Weg zur Strafverteidigung konsequent von der steuerrechtlichen Basis aus aufgebaut – als Rechtsanwalt, Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht. Diese Kombination macht ihn zu einem der wenigen Strafverteidiger, der Steuer- und Zollrecht nicht nur juristisch, sondern auch fachlich von innen kennt.

2004

Zulassung als Rechtsanwalt

2008

Bestellung zum Steuerberater Wer Steuerstrafrecht verteidigt, muss die steuerliche Materie selbst durchdringen – nicht nur die Paragrafen kennen.

2010

Fachanwalt für Steuerrecht

2016

Fachberater für Zölle und Verbrauchsteuern Die fachliche Tiefe, die Zollstrafrecht und Außenwirtschaftsverfahren erfordern – und die die meisten Strafverteidiger nicht mitbringen.

Promotion

Universität Osnabrück Dissertation bei Prof. Dr. Rainer Hüttemann – wissenschaftliche Durchdringung komplexer Rechtsfragen als Fundament jeder Verteidigung.

Promotion

Universität Osnabrück Dissertation bei Prof. Dr. Rainer Hüttemann – wissenschaftliche Durchdringung komplexer Rechtsfragen als Fundament jeder Verteidigung.

Publikationen (Auswahl)

Das „Hätte wissen müssen“ als Risikopotential für Unternehmen, UR 2021, 256

Zollrecht in der Steuerberatung, kösdi 2020, 21899

  • Mitherausgeber: Kommentar „Besteuerung der Vereine“
  • Mitautor: Zollrechtskommentar „Dorsch, Zollrecht“
  • Autor in UR, ZfZ, NWB, AW-Prax, DStZ, kösdi, BeSt
  • Mitglied: Deutsche Steuerjuristische Gesellschaft e.V.
  • Ordentlicher Prüfer im Steuerberaterexamen

Dr. jur.Akademischer Abschluss

Seit 2004Als Rechtsanwalt zugelassen

Orientierungswissen

Strafrecht verstehen – bevor es zum Ernstfall wird

Strafverfahren beginnen selten mit einer Anklage – oft mit einer Betriebsprüfung, einem Brief der Staatsanwaltschaft oder einer Durchsuchung. Wer in dieser Situation weiß, was auf ihn zukommt und wie er sich verhalten sollte, ist klar im Vorteil. Die folgenden Beiträge geben einen ersten Überblick über drei Situationen, in denen schnelles und richtiges Handeln entscheidend ist.

Steuerstrafrecht

Was tun bei einer Hausdurchsuchung?

Die ersten Stunden nach einer Durchsuchung durch Steuerfahndung oder Zoll sind entscheidend. Was Sie sagen dürfen – und was nicht.

Weiterlesen

Steuerstrafrecht

Strafbefreiende Selbstanzeige – Voraussetzungen und Ablauf

Eine fehlerhafte Selbstanzeige nach § 371 AO entfaltet keine strafbefreiende Wirkung. Was es zu beachten gilt – bevor das Zeitfenster sich schließt.

Weiterlesen

Zollstrafrecht

Außenwirtschaftsstrafrecht – was Unternehmer wissen müssen

AWG, KWKG, Embargorecht: Wer exportiert, trägt strafrechtliche Verantwortung. Ein Überblick für Unternehmer und Geschäftsführer.

Weiterlesen

Orientierungswissen

Strafrecht verstehen – bevor es zum Ernstfall wird

Strafverfahren beginnen selten mit einer Anklage – oft mit einer Betriebsprüfung, einem Brief der Staatsanwaltschaft oder einer Durchsuchung. Wer in dieser Situation weiß, was auf ihn zukommt und wie er sich verhalten sollte, ist klar im Vorteil. Die folgenden Beiträge geben einen ersten Überblick über drei Situationen, in denen schnelles und richtiges Handeln entscheidend ist.

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Die ersten Stunden nach einer Durchsuchung durch Steuerfahndung oder Zoll sind entscheidend. Was Sie sagen dürfen – und was nicht.

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Strafbefreiende Selbstanzeige – Voraussetzungen und Ablauf

Eine fehlerhafte Selbstanzeige nach § 371 AO entfaltet keine strafbefreiende Wirkung. Was es zu beachten gilt – bevor das Zeitfenster sich schließt.

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Außenwirtschaftsstrafrecht – was Unternehmer wissen müssen

AWG, KWKG, Embargorecht: Wer exportiert, trägt strafrechtliche Verantwortung. Ein Überblick für Unternehmer und Geschäftsführer.

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Landgericht München 1

Oberlandesgericht München

Düsseldorf

Adresse

Eine Straße 123
12345 Düsseldorf

Telefon

+49 (0) 211 1234 – 0

Landgericht Düsseldorf

Oberlandesgericht Düsseldorf

Häufige Fragen

Antworten vor der ersten Kontaktaufnahme

Was kostet ein erstes Gespräch?

Das erste Gespräch dient der gegenseitigen Einschätzung – ob und wie ich Ihnen helfen kann. Die Konditionen besprechen wir zu Beginn offen und transparent. Rufen Sie an, damit wir einen Termin vereinbaren können.

Was soll ich tun, wenn Ermittler vor der Tür stehen?

Machen Sie keine Aussagen – weder gegenüber Steuerfahndung noch gegenüber Zollbeamten oder Polizei. Sie haben das Recht zu schweigen, und dieses Recht sollten Sie nutzen. Rufen Sie umgehend an. Je früher ich eingeschaltet werde, desto besser kann ich Ihre Interessen schützen.

Wie schnell können Sie ein Mandat übernehmen?

In Akutsituationen – etwa bei einer laufenden Durchsuchung – bin ich so schnell wie möglich erreichbar. Rufen Sie direkt an, nicht per E-Mail.

Sind meine Angaben absolut vertraulich?

Ja. Als Rechtsanwalt unterliege ich der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht. Was Sie mir mitteilen, bleibt zwischen uns – ohne Ausnahme und ohne Wenn und Aber.

Vertreten Sie auch außerhalb von Köln, Düsseldorf und München?

Ja. Ich bin bundesweit tätig. Die drei Standorte sind meine Hauptstandorte – Mandate übernehme ich jedoch auch an anderen Gerichten und in anderen Bundesländern.

Was unterscheidet Sie von einer großen Kanzlei?

In großen Kanzleien werden Sie von wechselnden Mitarbeitern betreut. Bei mir nicht. Jedes Mandat führe ich persönlich – von der ersten Beratung bis zum Abschluss des Verfahrens. Das ist kein Versprechen, sondern mein Arbeitsprinzip.

Rechtliche Ersteinschätzung

Sie haben eine dringende Frage und wissen nicht, ob Sie einen Anwalt brauchen? Rufen Sie an – das erste Gespräch schafft Klarheit.

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Unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheit

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